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Montag, 25.10.2010
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| Die Duma will die Frist für die Anbringung von Verbrauchszählern in Wohn- und Gartenhäusern um 1,5 Jahre verlängern (Foto: neftegaz.ru) |
Russland: Energiespargesetz nicht pünktlich umzusetzen
Die Duma will die Frist für die Anbringung von Verbrauchszählern in Wohn- und Gartenhäusern um 1,5 Jahre verlängern. Laut Energiespargesetz müssen Gas-, Wasser- und Stromzähler bis zum 1. Januar 2012 aufgestellt werden.
Die Duma will die Frist für die Anbringung von Verbrauchszählern in Wohn- und Gartenhäusern um 1,5 Jahre verlängern (Foto: neftegaz.ru)
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Allerdings erfordere die Aufstellung der Zähler hohen Arbeitsaufwand, teilte der Leiter des Dumaausschusses für Zivil- und Strafrecht, Pawel Krascheninnikow, mit. Ein Teil der Arbeiten lasse sich nur von spezialisierten Unternehmen durchführen, deren Anzahl begrenzt sei. Daher sei die fristgerechte Fertigstellung dieser Arbeiten unmöglich.
Krascheninnikow tritt für die Verlängerung der Aufstellungsfrist bis zum 1. Juli 2013 ein. Entsprechende Änderungen werden im Artikel 157 des russischen Wohngesetzbuchs und im Artikel 13 des Gesetzes „Über Energiesparen und die Erhöhung der Energieeffizienz“ vorgenommen.
Außerdem wurde im Gesetz „Über Energiesparen und die Erhöhung der Energieeffizienz“ nicht festgelegt, wo die Zähler aufgestellt werden sollen. Nun wird bestimmt, dass die Zähler jeweils am Übergang zwischen dem Gesamtnetz und dem Strom-, Gas- oder Wassernetz, das zur jeweiligen Wohnung, der Datscha oder dem Gartenhäuschen gehört, angebracht werden.
Diese Präzisierung ist notwendig, weil viele Organisationen, die ambivalente Auslegung des Gesetzes nutzend, Kosten auf den Wohnraumbesitzer übertragen, die durch Ressourcenverluste außerhalb der Immobilie entstehen.
Ein Nachteil bleibt: Die Änderungen am „Gesetz über Energiesparen und die Erhöhung der Energieeffizienz“ geben keinen Aufschluss darüber, was in den Fällen geschehen soll, wo die Aufstellung von Zählern rein physisch unmöglich ist, weil zum Beispiel die dafür nötige Infrastruktur völlig verschlissen ist.
Quelle: Itar-Tass, .rufo
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