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Mittwoch, 02.02.2011
Glühbirnen haben einen ähnlichen Wirkungsgrad wie eine Dampflok – etwa 15 Prozent (Foto: fishki.net)
Glühbirnen haben einen ähnlichen Wirkungsgrad wie eine Dampflok – etwa 15 Prozent (Foto: fishki.net)

100-Watt-Lampen in Russland verboten

Seit dem 1. Januar 2011 sind Produktion und Verkauf von Glühbirnen mit einer Leistung ab 100 Watt verboten. Aber die Hersteller wissen das Verbot zu umgehen. Von 100-Watt-Lampen sind die neuen Birnen optisch nicht zu unterscheiden.


Glühbirnen haben einen ähnlichen Wirkungsgrad wie eine Dampflok – etwa 15 Prozent (Foto: fishki.net)



Das Verbot der Produktion von 100-Watt-Lampen war der erste Schritt. In der nächsten Phase auf dem Weg zu energiesparenden Leuchtquellen müssen Glühbirnen mit r Leistung unter 100 Watt aus dem Verkehr gezogen werden. Der Umstieg auf energiesparende Lampen soll innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die letzte Glühbirne soll nach Berechnungen der Regierung am 31. Dezember 2014 aus den Regalen verschwinden. Dazu ist eine Neufassung des von Präsident Dmitrij Medwedew initiierten Energieeffizienzgesetzes vorgesehen.

Spareffekt lässt auf sich warten

Glühbirnen haben einen ähnlichen Wirkungsgrad wie eine Dampflok – etwa 15 Prozent. Der Rest wird als Wärme abgegeben. Außerdem haben sie nur eine Betriebsdauer von 1.000 Stunden. Die Lebensdauer von Energiesparlampen liegt bei rund 9.000 Betriebsstunden und der Wirkungsgrad bei 45 Prozent. Energiesparlampen haben zwei Nachteile: Sie sind 20 bis 30 mal teurer als herkömmliche Glühbirnen und enthalten Quecksilber. Letzteres erschwert ihre Entsorgung.

Für die Entsorgung der Energiesparlampen werden Annahmestelleneingerichtet. In Pensa beispielsweise befindet sich eine Annahmestelle in der Popowstraße. Allerdings wurden hier gerade einmal drei Lampen in den ersten zehn Tagen des neuen Jahres 2011 abgegeben. Die Abgabe ist kostenpflichtig. Dadurch werden die Menschen von der Entsorgung abgeschreckt, so die Mitarbeiter der Sekundannahmestellen. . In Kaliningrad, , zahlt man in der Newskijstraße für die Entsorgung einer Energiesparlampe 15 Rubel (ca. 40 Cent). Genauso viel hat früher eine Glühbirne gekostet.

Wer weiterhin 100-Watt-Lampen verkauft, muss mit Geldbußen rechnen. Für Amtspersonen ist eine Geldbuße von 30.000 Rubel (ca. 750 Euro) vorgesehen, Organisationen zahlen bei Verstößen gegen das Gesetz 100.000 Rubel (ca. 2.500 Euro).

Gesetz wird umgangen

Der Duma-Vorsitzende Boris Gryslow vertritt die Ansicht, dass sich die Anschaffung von Energiesparlampen für die meisten Familien nach etwa zwölf Monaten rentiert. Dennoch ist die Nachfrage nach den alten Glühbirnennach wie vor groß. Darauf haben sich die Hersteller in der Ukraine und China eingestellt und Produktion sowie Export von 95-Watt-Lampen nach Russland angekurbelt. genutzt:. Denn diese Glühbirnen fallen formal noch nicht unter das Verbot.

Auch in Russland haben bereits zwei Fabriken - die Beleuchtungsfabrik Tomsk und das E-Lampenwerk Kalaschnikowo im Kreis Lisowolichowsk (Gebiet Twer) - die Produktion von 95-Watt-Lampen aufgenommen und umgehen damit das Verbot „Es haben sich Käufer mit der Bitte an uns gewandtt, 95-Watt-Lampen herzustellen“, so der Geschäftsführer Wladimir Lebedew. Allerdings werden die hier hergestellten Glühbirnen zum größten Teil nach Großbritannien exportiert. In Russland wurden 2010 insgesamt eine Milliarde Glühbirnen verkauft, während sich die Anzahl der verkauften Energiesparlampen auf 40 Millionen beläuft.

Quelle: Wersija, .rufo

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