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Donnerstag, 28.04.2011
Der Regierungserlass Nr. 940 wurde am 27. November 2010 verabschiedet (Foto: earth911.com)
Der Regierungserlass Nr. 940 wurde am 27. November 2010 verabschiedet (Foto: earth911.com)

Russland: Sonne, Wind und Wasser gesetzlich verankert

In Russland bekommen Kraftwerke mit einer Kapazität von bis zu 25 Megawatt, die erneuerbare Energien nutzen, beim Anschluss an Stromnetz staatliche Subventionen. Die Kriterien dafür wurden festgelegt.

Der Regierungserlass Nr. 940 wurde am 27. November 2010 verabschiedet. Demnach können Personen und Organisationen, die über kleine Kraftwerke verfügen, Kompensationen für den technischen Anschluss ans Netz erhalten, wenn die Anlagen den drei dafür notwendigen Kriterien entsprechen.

Drei Bedingungen für Subventionen

Die erste Forderung besteht darin, dass die Stromversorgungsanlage mit Wind-, Solarenergie oder Wasserkraft betrieben wird. Außerdem muss die Anlage nach Inkrafttreten des „Gesetzes über das Einheitliche Energiesystem Russlands“ am 4. November 2007 in Betrieb genommen worden sein, um Subventionen zu bekommen. Die dritte Bedingung: Weder darf die Stromanlage vor der Liquidierung stehen, noch ihr Besitzer bankrott sein.

Der Regierungserlass ändert die Lage im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien grundlegend. Die Tarife für den Anschluss kleiner Kraftwerke haben oft deren Baukosten um ein Vielfaches überschritten. Durch die hohen Anschlusskosten arbeiteten sie unrentabel.

Der Regierungserlass gibt nun kleinen Stromversorgungsanlagen, die mit Wind-, Solarenergie oder Wasserkraft betrieben werden, die Möglichkeit, die erzeugte Energie ins Netz einzuspeisen und kompensiert die Anschlusskosten. Das gibt der Entwicklung der dezentralen Energieversorgung in Regionen mit einem hohen Potenzial an erneuerbaren Energien einen neuen Impuls. Zu diesen Regionen zählen unter anderem die Gebiete Archangelsk, Kaliningrad, Magadan, Murmansk, Sachalin, Kamtschatka und Tschukotka.

Laut Statistik belief sich die Kapazität aller in Russland mit erneuerbaren Energien betriebenen Kraftwerke 2008 auf nicht mehr als 2,2 Gigawatt. Sie erzeugten weniger als ein Prozent der gesamten Stromerzeugung des Landes.

Entsprechend der Energiestrategie Russlands bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien bereits 2020 mindestens fünf Prozent betragen. Bis 2030 soll der Wert auf zehn Prozentsteigen.

Quelle: Ekologija i Schisn, .rufo

Text: Der Regierungserlass Nr. 940 wurde am 27. November 2010

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