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Neues Energiespargesetz
Föderationsrat stimmt überarbeitetem Gesetz „Über das Energiesparen“ zu.
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Nach langer Diskussion verabschiedete das Oberhaus des russischen Parlaments die von der Regierung eingebrachten Gesetzesänderungen. Das vorliegende Gesetz soll die Basis der Reform der russischen Energiewirtschaft bilden. Das verabschiedete Gesetz regelt die Kompetenzenverteilung auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene neu.
Die Regionalen Energiekommissionen (REK) werden künftig die Energieeinkaufspreise ausschließlich für regionale Energieerzeuger festlegen. Externe Energieerzeuger, die nicht zum Verbund der regionalen Wärmeenergie- und Stromerzeuger gehören, erhalten für ihre in die regionalen Netze eingespeiste Energiemenge ein Entgelt von den regionalen Energieversorgern. Die Abnahmepreise werden zukünftig zentral bestimmt und nicht mehr - wie bisher - von den jeweiligen REK. Die Amortisationsfristen für Energieanlagen auf der Basis von erneuerbaren Energien sollen ebenso zentral vorgegeben werden.
Des Weiteren sollen in Zukunft Verbraucher, die Energiesparmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführen, mit entsprechend niedrigeren Tarifen für den Warmwasser- und Energieverbrauch belohnt werden.
Neu ist, dass die Finanzmittel für Energiesparprojekte dezentral durch die regionalen Exekutivorgane verwaltet und eingesetzt werden sollen.
Quelle:
OPEC.RU
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