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Freitag, 15.09.2006
Luschkow und Tschubais
Luschkow und Tschubais

Liberalisierung: Russische Verbraucher sollen Energieversorger selbst wählen

Ab dem 01. September 2006 beginnt die schrittweise Liberalisierung des russischen Energiemarkts. Bald werden sich die Verbraucher ihren Energieversorger selbst auswählen können. Ausländische Energieanbieter interessieren sich für den russischen Markt.

Mit der Liberalisierung wird die staatliche Preisregulierung für Energielieferungen schrittweise zurückgefahren. Der Handel zwischen Energieerzeugern und Vertriebsfirmen sowie das Verhältnis Versorger-Verbraucher wird auf der Basis von gegenseitigen Verträgen geregelt.

In einer Übergangsphase, die am 1. September 2007 beginnt und voraussichtlich anderthalb bis zwei Jahre dauern wird, wird die zum regulierten Festpreis angebotene Energiemenge jährlich um fünf bis fünfzehn Prozent vermindert. Am Ende sollen die Energiepreise frei verhandelbar sein, sowohl hinsichtlich des gelieferten Volumens als auch hinsichtlich der Spannungshöhe. Durch die selbst regulierenden Kräfte des Markts werden die Preise voraussichtlich sinken.

"Garantie-Versorger" und "Pools"

Bei freier Konkurrenz der Anbieter wird der Verbraucher den Versorger frei wählen können. So genannte „Garantie-Versorger“ sollen die flächendeckende Energieversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Diese kommerziell arbeitenden Organisationen werden dazu verpflichtet, Energieversorgungsverträge mit jedem Verbraucher abzuschließen, der dies wünscht. Für die Versorgung der Bevölkerung durch diese Anbieter werden Preise festgelegt.

Außerdem werden so genannte Versorger-Pools eingerichtet. Sie sollen eine durchgehend hohe Qualität der Energielieferungen durch die verschiedenen Anbieter und die Stabilität der Spannung in den gemeinsam genutzten Verteilungsnetzen garantieren.

Langfristige Verträge stabilisieren den Energiemarkt

Das Resultat der Liberalisierung werden langfristige Verträge sein, die den Ver- und Ankaufspreise für Energielieferungen regeln. Diese langfristigen Abkommen werden eine stabilisierende Wirkung für den Energiemarkt haben, da Einnahmen und Ausgaben sowohl für die Energie erzeugenden Unternehmen als auch für die Vertriebsfirmen gleichermaßen berechenbar werden.

Aktienbeteiligungen an Energieerzeugern und Vertriebsfirmen sind bereits jetzt möglich – das gilt ohne Einschränkung auch für ausländische Investoren. Europäische Großkonzerne wie E.On (Deutschland), Fortum (Finnland) oder Enel (Italien) zeigen bereits Interesse. (at/cj/.Rufo)


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