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Neben dem unveränderten KfW-Wohneigentumsprogramm werden drei neue Programme angeboten:
(1) „Wohnraum Modernisieren“ - Finanzierung von CO2-Minderungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
In diesem Programm werden die Maßnahmen zur Wohnraum-Modernisierung und Maßnahmen zur CO2-Minderung zusammengefasst. Darin eingeschlossen sind alle bestehenden Wohngebäude (unabhängig vom Baujahr des Gebäudes). Damit bietet die KfW langfristige Finanzierungsmöglichkeiten sowohl für klimaschutzrelevante Maßnahmen als auch für nicht-energetische Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden an.
Für allgemeine Modernisierungsmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD). Der Effektivzinssatz wird sich an den Konditionen des KfW-Wohneigentumsprogramms orientieren. Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden mit einem besonders günstigen Zinssatz gefördert (ÖKO-PLUS), der sich an den heutigen Effektivzinssatz im KfW-Programm zur CO2-Minderung anlehnen wird.
Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht weiterhin - wie oben erwähnt - das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung.
(2) „Solarstrom Erzeugen“ - Investitionskredite für Photovoltaik-Anlagen
Für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen wird ein separates, einfach konzipiertes Programm angeboten. Gefördert werden Anlagen bis zu 50.000 EUR (KfW-Darlehensbetrag). Es steht grundsätzlich allen Antragstellern offen (private Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Landwirte, Ausnahme: Kommunen). Der Zinssatz wird sich am KfW-Unternehmerkredit orientieren. Anlagen mit einem KfW-Kreditbedarf von über 50.000 EUR, die gewerblich betrieben werden, werden im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert.
(3) „Ökologisch Bauen“ - Finanzierung des Neubaus von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern und KfW-Energiesparhäusern 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien bei Neubauten.
Die KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, die derzeit im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bzw. im KfW-Programm zur CO2-Minderung mitfinanziert werden, werden ebenfalls in einem neuen Programm bei unveränderten Bestimmungen zusammengefasst. Die Aufnahme der Zusagetätigkeit in diesem Programm hängt vom Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2005 ab. Die KfW wird hierzu informieren, sobald nähere Informationen vorliegen.
Die Zinssätze für die neuen Programme werden rechtzeitig zum Programmstart mitgeteilt. Zusagen aus den neuen Programmen werden ab dem 01.01.2005 erteilt (Ausnahme: „Ökologisch Bauen“). Dies gilt auch für eventuell vor diesem Stichtag eingehende Kreditanträge.
Weitere Informationen unter
http://www.kfw-foerderbank.de
31.01.2005
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