Impressum 
Datenschutz 
Links 
Partner 
Für Unternehmen 


Foto: Siegmund/rUFO

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist am 01.04.2002 in Kraft getreten. Dieses Gesetz schützt (im Bereich der Blockheizkraftwerke) befristet bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und fördert die Modernisierung alter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Darüber hinaus wird der Zubau von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 2 MW – insbesondere von Anlagen bis 50 KW – und von Brennstoffzellen-Anlagen durch das Gesetz in besonderem Maße flankiert.

Die Betreiber begünstigter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten eine Förderung von insgesamt 4,448 Milliarden Euro bis zum Jahr 2010. Die Zulassung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Begünstigungssystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet: http://www.bafa.de
Tel.: + 49.6196.9 08 – 0
Fax: + 49.6196.9 08 – 8 00
  
Adresse: Referat 437
Postfach 5160
65726 Eschborn


Länder in Deutschland

Regionen in Russland
Powered by RUFO