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Freitag, 01.10.2004

Energiespar-Beratung vor Ort

Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, in Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren, besonders in Wärmedämmung, in den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe – die fachmännische Vor-Ort-Beratung.

Wie wird gefördert?

Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.

Welche Gebäude kommen in Frage?

  • Die Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer) beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
  • Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss zu Wohnzwecken genutzt werden.

    Was macht der beratende Ingenieur?

    Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden könnten.

    Wo findet man den richtigen Energieberater?

    Energieberater sind qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure und dürfen eine „Vor-Ort-Beratung“ vornehmen. Eine Liste mit Ingenieuren aus der jeweiligen Region in Deutschland kann kostenlos angefordert werden beim:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    E-Mail: bundesamt@bafa.de
    Tel.: + 49.6196.4 04 – 2 11
    + 49.6196.4 04 – 4 02
    + 49.6196.4 04 – 4 03
      
    Adresse: Frankfurter Str. 29 – 35
    65760 Eschborn


    Quelle: www.thema-energie.de – ein Wissensportal der Deutschen Energie-Agentur GmbH

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