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Donnerstag, 07.10.2004

Energieeinsparverordnung

In der Bundesrepublik Deutschland trat im Februar 2002 die Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Energieeinsparverordnung ersetzt die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Zum ersten Mal werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines Gebäudes in einem Regelwerk zusammengefasst. Der gesamte Energiebedarf eines Neubaus – für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung – wird einbezogen.

Die wichtigsten Änderungen in Schlagworten:

  • Der zulässige Energiebedarf von Neubauten wird gegenüber der Wärmeschutzverordnung um durchschnittlich 30 % gesenkt, wobei das Anforderungsniveau für größere Mehrfamilienhäuser stärker als das für Ein- und Zweifamilienhäuser sinkt. Damit wird das Niedrigenergiehaus (das so genannte „7-Liter-Haus“) im Neubau zum Standard.

  • Umwandlungs- und Transportverluste außerhalb des Gebäudes, elektrische Hilfsenergie und der Einsatz von regenerativen Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung wird durch die primärenergetische Berechnung des Energiebedarfs berücksichtigt.

  • Ein neuer Energiebedarfsausweis schafft mehr Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt.

  • Für den Gebäudebestand werden in sehr begrenztem Umfang Nachrüstpflichten (v. a. für veraltete Heiztechnik) eingeführt, die schon bisher geltenden Mindestanforderungen bei Austausch von oder umfangreicheren Modernisierungsarbeiten an Bauteilen werden geringfügig verschärft und erweitert.

  • Die Energieeinsparverordnung stellt an Planer und Bauherren neue Anforderungen – schafft aber auch größere Freiräume für integrierte Lösungen zwischen Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Ein niedrigerer Standard im baulichen Wärmeschutz kann künftig durch effizientere Gebäudetechnik kompensiert werden – und umgekehrt. Um diese Spielräume optimal zu nutzen – und Bau- und Betriebskosten zu sparen – muss die Gebäudetechnik künftig von Anfang an in die Gebäudeplanung einbezogen werden.

    Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH

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