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Programme und Gesetze Deutschland
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Programme der KfW-Förderbank ab 01.01.2005
Ab 01.01.2005 werden die Programme der KfW-Förderbank für das „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ neu strukturiert. Überschneidungen der Verwendungszwecke entfallen, die Programme werden transparenter und einfacher.
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| Foto: Siegmund/rUFO |
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist am 01.04.2002 in Kraft getreten. Dieses Gesetz schützt (im Bereich der Blockheizkraftwerke) befristet bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und fördert die Modernisierung alter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Darüber hinaus wird der Zubau von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 2 MW – insbesondere von Anlagen bis 50 KW – und von Brennstoffzellen-Anlagen durch das Gesetz in besonderem Maße flankiert.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
Schon seit 1991 förderte das Stromeinspeisungsgesetz die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien in Deutschland. Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) an seine Stelle. Es gilt seitdem als zentrales Förderinstrument für die Entwicklung der regenerativen Energien.
Ziel des Gesetzes ist die Verdopplung des Anteils der Erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch in Deutschland bis 2010.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien in die Versorgungsnetze einzuspeisen und zu garantierten Mindestpreisen zu vergüten.
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Energieeinsparverordnung
In der Bundesrepublik Deutschland trat im Februar 2002 die Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Energieeinsparverordnung ersetzt die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Zum ersten Mal werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines Gebäudes in einem Regelwerk zusammengefasst. Der gesamte Energiebedarf eines Neubaus – für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung – wird einbezogen.
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Energiespar-Beratung vor Ort
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, in Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren, besonders in Wärmedämmung, in den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, gibt es eine wichtige Hilfe – die fachmännische Vor-Ort-Beratung.
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KfW-Programm zur CO2-Gebäudesanierung
Besonders im Altbaubestand besteht ein beträchtliches Potenzial, Energie einzusparen und damit die Kohlendioxid-Emissionen und die Nebenkosten zu senken. Um Hausbesitzern einen Anreiz zu geben, in Energieeinsparmaßnahmen zu investieren, haben die Bundesregierung Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Januar 2001 das „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm” gestartet.
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Marktanreizprogramm zugunsten Erneuerbarer Energien
Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern mittels des Marktanreizprogramms die Errichtung von Solarkollektoranlagen, von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung, von Geothermie-Anlagen, die Errichtung netzgekoppelter Photovoltaik-Anlagen in Schulen, die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzegung (Kraft-Wärme-Kopplung), die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von kleinen Wasserkraft-Anlagen sowie die Errichtung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur kombinierten Wärme-Strom-Erzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung – KWK).
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100.000-Dächer-Solarstrom-Programm
Mit dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm unterstützt die deutsche Bundesregierung die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen ab einer neu installierten Spitzenleistung von 1 Kilowatt-Peak (kWp). Das Programm richtet sich insbesondere an Privatpersonen und kleinere und mittlere Unternehmen. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen bei Kreditlaufzeiten von bis zu zehn Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
Die Höhe des Darlehens bemisst sich nach der Größe der Anlage und beträgt maximal 3.115 € je kWp.
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Gesprächskreis „Deutsch-russische Energiekooperation“
Die deutsch-russische Arbeitsgruppe „Strategie“ beschloss auf ihrer 11. Sitzung am 25. Juli 2002 in Moskau, neben den Unterarbeitsgruppen „Banken“ und „IT-Bereich“ einen Gesprächskreis „Deutsch-russische Energiekooperation“ zu bilden.
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Weitere Informationen über Förderungen in der Bundesrepublik Deutschland
Förderdatenbank des BMWA
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bietet auf seinen Internetseiten eine übersichtliche und umfassende Förderdatenbank an. Dort sind Informationen über Länder-, Bundes- und EU-Förderprogramme hinterlegt.
Förderberatung des BMWA
In der Auskunftsstelle für Ratsuchende erhalten Sie schnell und unbürokratisch Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, Anlaufstellen und Konditionen der Förderprogramme ein.
Nach Terminvereinbarung können Existenzgründer und Investoren kostenlose Informationen über die Fördermöglichkeiten auch im persönlichen Gespräch erhalten.
E-Mail:
foerderberatung@bmwa.bund.de
Förderkatalog des BMBF und des BMWA
Die Online-Datenbank des Förderkatalogs bietet aktuelle Informationen zu den einzelnen Projektfördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in den Bereichen Energie-, Luftfahrtforschung und Multimedia. Der Förderkatalog gibt die Möglichkeit individueller Recherchen über die in der Vergangenheit und aktuell geförderten Maßnahmen.
Quelle: Förderkatalog des BMBF und des BMWA
BINE Informationsdienst
Umfassende Informationen über bestehende Förderprogramme
in Deutschland bietet auch der
BINE-Informationsdienst
Fachinformationszentrum Karlsruhe – Büro Bonn
Mechenstraße 57
53129 Bonn
Internet:
http://www.bine.info
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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